Auf dem Papier ist die Fläche „Wald" für Windkraft „überwiegend ungeeignet". Zu wenig Wind. Nach den eigenen Regeln des Regionalverbands hätte sie durchfallen müssen – so wie 22 andere Flächen auch. Und trotzdem steht sie heute im Plan. Als einzige von 61 geprüften Flächen wurde für sie eine Ausnahme gemacht. Wir wollten wissen: Wie kommt eine ungeeignete Fläche in einen Plan, der eigentlich nur die geeigneten aufnehmen soll? Die Antwort steht in den amtlichen Unterlagen – man muss nur genau hinsehen.

Um zu verstehen, warum das brisant ist, muss man kurz wissen, wer hier eigentlich entscheidet.

Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben ist die Behörde, die für unsere drei Landkreise festlegt, wo künftig Windräder gebaut werden dürfen – und wo nicht. Wer eine solche Vorrangfläche bekommt, für den wird der Bau erheblich einfacher. Damit das gerecht und nachvollziehbar zugeht, hat sich der Verband ein festes Verfahren gegeben. Vereinfacht gesagt läuft es in drei Schritten ab: Erst werden alle theoretisch denkbaren Flächen der Region gesucht. Dann wird jede einzelne nach einem einheitlichen Punkteschema bewertet – ähnlich einer Nutzwertanalyse, wie man sie aus der Wirtschaft kennt: Für gute Eigenschaften gibt es Pluspunkte, für Konflikte Minuspunkte. Und am Ende kommen nur die Flächen in den Plan, die insgesamt gut genug abschneiden. Der wichtigste einzelne Maßstab dabei ist der Wind – logisch, denn ohne Wind kein Ertrag.

Und genau hier beginnt die Geschichte.

Der Wind wird bei allen Flächen nach exakt derselben Methode gemessen: in einer einheitlichen Höhe von 160 Metern über dem Boden, auf Basis des amtlichen Windatlas Baden-Württemberg 2019. Für „Wald" ergibt diese Messung magere 165 Watt pro Quadratmeter. Das Urteil der eigenen Unterlagen dazu ist eindeutig: „überwiegend ungeeignet". Nach der Regel des Verbands wäre die Fläche damit raus gewesen.

War sie aber nicht. Denn für „Wald" – und für keine andere der 61 Flächen – wird plötzlich mit einer anderen Zahl gerechnet. Nicht mehr in 160 Metern Höhe, sondern in 175 Metern. Und siehe da: In dieser größeren Höhe klettert der Wert knapp über die entscheidende Schwelle, und aus „überwiegend ungeeignet" wird auf einmal „tendenziell geeignet". Eine einzige, für genau diese eine Fläche geänderte Zahl entscheidet über alles. Wir haben jedes einzelne der 61 Gebiete durchgesehen – bei keinem sonst wurde von der 160-Meter-Regel abgewichen. Nur bei „Wald".

Bleibt die Frage, die sich beim Lesen von selbst aufdrängt: Warum ausgerechnet hier? Warum wird für eine einzige, obendrein windschwache Fläche das eigene Regelwerk gebeugt?

Ein Blick ins Grundbuch macht neugierig: Der Wald gehört nicht der Gemeinde und nicht der Allgemeinheit, sondern dem Fürstenhaus Hohenzollern – einem der größten privaten Grundbesitzer der Region. Und die höhere Windzahl, die die Fläche im letzten Moment rettet, stammt nicht aus dem amtlichen Windatlas, sondern aus einem privaten Gutachten. Wer es in Auftrag gab, wer es bezahlt hat, wann und wie gemessen wurde – dazu findet sich in den Planungsunterlagen nichts. Veröffentlicht wurde es nie; weder Bürger noch Gemeinderat konnten die Zahlen je überprüfen. Und mehr noch: Der Regionalverband hat inzwischen schriftlich bestätigt, dass ihm das Gutachten selbst gar nicht vorliegt. Eine Fläche gilt also als „geeignet" – auf Grundlage von Zahlen, die nicht einmal die Behörde kennt, die darüber entschieden hat.

Bleibt eine Frage, die sich geradezu aufdrängt: Warum sollte überhaupt jemand ein Windrad an einem Standort bauen, der zu wenig Wind hat? Ein Blick auf die Geldflüsse macht es verständlicher. Für den Grundeigentümer lohnt sich eine Windkraftanlage praktisch immer – er erhält vom Betreiber eine Pacht, und die fließt, ganz gleich, wie viel oder wie wenig sich die Anlage am Ende dreht. Solche Pachten sind in den letzten Jahren stark gestiegen; der Gesetzgeber hat gerade erst, mit der EEG-Novelle vom Juli 2026, einen Deckel eingeführt, um „unlauteren Flächenwettbewerb" zu bremsen.

Und der Betreiber? Für ihn wäre ein windschwacher Standort für sich genommen ein Verlustgeschäft. Dass er sich trotzdem rechnen kann, liegt an der staatlichen Förderung: Das sogenannte Referenzertragsmodell zahlt gerade an schwachen Standorten einen erhöhten Zuschlag pro Kilowattstunde – finanziert über die Stromrechnung aller Bürgerinnen und Bürger. In Baden-Württemberg steht heute rund die Hälfte aller neuen Windräder an solchen Schwachwind-Standorten. Anders gesagt: Was sich betriebswirtschaftlich eigentlich nicht trägt, wird durch Steuer- und Umlagegeld tragfähig gemacht.

Damit fügt sich das Bild: Für den Grundeigentümer lohnt es sich unabhängig vom Wind. Für den Betreiber – im Fall „Wald" das Unternehmen Alterric aus Aurich – lohnt es sich erst durch die Förderung. Die Zeche zahlen am Ende die Allgemeinheit und die Natur vor Ort. Wer bei alldem das Nachsehen hat und wer gewinnt, kann sich jede Leserin und jeder Leser selbst zusammenreimen.

„Heruntergerechnet"? Was wirklich in den Unterlagen steht

An dieser Stelle wird es offiziell interessant. In einem im Südkurier erschienenen Zeitungsartikel vom 24. Juli 2026 erklärte Verbandsdirektor Dr. Wolfgang Heine, die in 175 Metern gemessene Windstärke sei anschließend auf 160 Meter „heruntergerechnet" worden – die Fläche sei also ganz regulär, nach demselben Maßstab wie alle anderen, bewertet worden.

Diese Darstellung deckt sich nicht mit den amtlichen Unterlagen. Wir haben den kompletten Steckbrief, die über 1.600 Seiten starke Abwägungs-Synopse und deren Anlagen durchgesehen. An keiner einzigen Stelle findet sich eine solche Rückrechnung. Was dort steht, ist das genaue Gegenteil: Die 165 W/m² sind der reguläre 160-Meter-Wert – und zusätzlich wird der höhere 175-Meter-Wert angeführt, um die Fläche im Plan zu halten. Wörtlich heißt es im Steckbrief:

„Nach aktuellen Messungen beträgt die mittlere gekappte Windleistungsdichte in 175 m Höhe im Gebiet > 190 W/qm und ist damit tendenziell geeignet. Fazit: Fläche ist Teil der Flächenkulisse …"

Nicht der niedrige Wert entscheidet also über die Aufnahme, sondern der höhere. Das ist keine „Herunterrechnung" – das ist ihr Gegenteil.

Viel Zerstörung für wenig Ertrag – das passt nicht zusammen

Und damit sind wir beim Kern des Problems. Man muss kein Gegner der Windkraft sein, um zu erkennen, dass hier etwas grundlegend aus dem Gleichgewicht geraten ist. Denn was auf der einen Seite an Ertrag herauskommt, steht in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem, was auf der anderen Seite zerstört wird.

Auf der Ertragsseite: die schlechteste Windausbeute aller ausgewiesenen Gebiete – eine Fläche, die nach dem eigenen Maßstab des Verbands „überwiegend ungeeignet" ist. Auf der anderen Seite: fast die Hälfte der Fläche als hochsensibler Lebensraum – mit Rotmilan, Schwarzstorch, Weißstorch, Fledermäusen und der streng geschützten Haselmaus –, dazu wertvolle Böden und Moorumfeld. Ein windarmer Standort, für den ein ökologisch besonders wertvolles Stück Natur geopfert werden soll. Das ist keine ausgewogene Abwägung mehr, sondern ein klares Missverhältnis: maximaler Eingriff in die Natur für einen minimalen Energieertrag.

Besonders bitter wird dieses Missverhältnis, wenn man weiß: Andere Flächen mit deutlich mehr Wind und zugleich geringerem Naturkonflikt wurden nicht in den Plan aufgenommen. Ein windschwacher, ökologisch heikler Standort schafft es hinein – bessere fallen heraus. Die Frage lautet also nicht „Windkraft ja oder nein?" – sondern schlicht: Warum gerade hier, wo der Schaden groß und der Nutzen klein ist?

Wir haben alle Befunde in einem ausführlichen, quellenbelegten Recherche-Dossier zusammengestellt – mit wörtlichen Zitaten, genauen Seitenangaben und Links zu den Originaldokumenten des Regionalverbands. Jede Aussage lässt sich dort Punkt für Punkt nachvollziehen. Interessierte können das vollständige Dossier gerne über unser Kontaktformular anfordern. Denn herausfinden, was wirklich dahintersteckt, können wir nur gemeinsam – als Bürgerinnen und Bürger, die genau hinschauen, hartnäckig nachfragen und nicht lockerlassen.

Alle Angaben beruhen ausschließlich auf den amtlichen Planungsunterlagen des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben (Teilregionalplan Energie 2025), öffentlich abrufbar unter www.rvbo-energie.de.

Überzeugt? Dann zählt jetzt Ihre Unterschrift.

Die Petition läuft noch bis zum 25. Oktober 2026.