Der geplante Windpark mit seinen über 260 Meter hohen Giganten droht nicht nur unsere Landschaft zu verändern, sondern greift durch Schattenschlag und Eiswurf direkt in unsere Lebensqualität und Sicherheit ein. Ein tieferer Blick in die Gutachten der Projektierer und die technischen Fakten offenbart ein erschreckendes Bild.

Woher kommen die Grenzwerte für den Schattenschlag?

Oft ist von bestimmten Grenzwerten die Rede, die Windräder beim Schattenschlag nicht überschreiten dürfen. Diese Limits basieren auf den Schattenwurfhinweisen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) aus dem Jahr 2002. Die Vorgaben definieren zunächst eine „astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer" – das ist ein theoretischer Worst-Case, bei dem die Sonne 365 Tage im Jahr scheint, der Rotor immer quer zur Sonne steht und das Windrad durchgehend läuft. Dieser Worst-Case darf maximal 30 Stunden im Jahr und 30 Minuten am Tag betragen.

Diese Grenzwerte dienen dem Schutz der Menschen vor erheblichen Belästigungen. Sie sollen verhindern, dass der ständige Stroboskopeffekt der Anlagen zu Dauerstress, Konzentrationsstörungen und langfristig zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt.

Für die Genehmigungspraxis noch entscheidender ist jedoch die reale, meteorologisch wahrscheinliche Beschattung unter Einbezug echter Wetterdaten: Diese darf gesetzlich maximal 8 Stunden pro Jahr an einem betroffenen Haus betragen.

Die immense Verschattung im Planungsgebiet

Selbst die offiziellen Gutachten der Planer belegen schonungslos, wie massiv unsere Orte bedrängt und verschattet werden. Da der Rotordurchmesser der Anlagen 172 bis 175 Meter beträgt und sie so nah an der Bebauung stehen, reicht der Schattenschlag extrem weit und trifft auch Immobilien, die bis zu 2 Kilometer entfernt liegen.

Zwangsbeschattung erfordert ständige Abschaltungen

Weil die Grenzwerte derart drastisch überschritten werden, verlangt das Gesetz zwingende Gegenmaßnahmen. Die Planer müssen alle Windräder mit einer sogenannten Schattenabschaltautomatik ausrüsten.

In der Praxis bedeutet das: Sensoren erfassen die reale Sonneneinstrahlung (sobald sie den Schwellenwert von 120 W/m² übersteigt). Sobald das jährliche Schattenkonto von 8 Stunden an einem Haus aufgebraucht ist, schaltet die Software die verursachende Anlage genau in den Minuten ab, in denen ihr Schatten das Gebäude treffen würde. Aufgrund der Lage der Windräder zu den Wohngebieten wird dies vor allem an sonnigen Spätnachmittagen und Abenden bei tiefstehender Sonne zu wiederholten Abschaltungen führen.

Lebensgefahr durch Eiswurf und Eisfall: Wenn Gutachten die Realität schönrechnen

Neben dem Schattenschlag stellt vor allem das Thema Eis eine reale Gefahr für Spaziergänger, Radfahrer und Autofahrer dar. Die Standorte liegen auf etwa 660 Metern Höhe – einer Lage, in der im Winter regelmäßig starker Nebelfrost und Eisanlagerungen herrschen.

Im Gutachten des Betreibers (Ramboll 2025) wird behauptet, das Eisfallrisiko sei mit herabfallendem Eis von Bäumen im Wald vergleichbar. Der Grund für diese Verharmlosung: Die Aussage des Gutachters beruht auf der Annahme, dass die Anlagen bei jeglicher Vereisung durch ein automatisches Erkennungssystem umgehend abgeschaltet werden und somit nur Eis herabfallen kann, anstatt bei drehendem Rotor durch die Gegend geschleudert zu werden.

Die physikalische Realität bei drehendem Rotor (Eiswurf) sieht jedoch gefährlich aus. Die standardisierte Berechnungsmethode für den maximalen Gefährdungsradius lautet: 1,5 × (Nabenhöhe + Rotordurchmesser). Für die Nordex-Anlagen (179 m Nabe + 175 m Rotor) ergibt das einen potenziellen Eiswurfradius von enormen 531 Metern!

Der Skandal bei den Abständen: Die Abstände einiger Windräder zu den Straßen liegen sogar weit unter der Gesamthöhe der Anlagen (354 m):

Sollte es bei technischen Verzögerungen der Abschaltung oder bei trudelndem Stillstand zu Eisfall oder Eiswurf kommen, geraten vorbeifahrende Fahrzeuge und Fußgänger direkt in die Gefahrenzone.

Zwingende Auflagen für die Genehmigungsbehörde

Aufgrund dieser extrem geringen Abstände zu öffentlichen Verkehrswegen stehen die Genehmigungsbehörden rechtlich unter Zugzwang: Sie müssen den Betreibern im Genehmigungsbescheid zwingend strengste Auflagen erteilen. Dazu gehören:

  1. Der Einsatz zertifizierter Eiserkennungssysteme und/oder aktiver Blattheizungen, die das Festfrieren von Eis verhindern bzw. die Anlage sofort stoppen.
  2. Die Pflicht zur Anbringung von Eisschildern und optischen Eiswarnleuchten an den Zufahrten und Naherholungswegen im gesamten Gefahrenbereich.

Ein Wirtschaftlichkeits-Fiasko?

Wenn die Anlagen zur Vermeidung tödlicher Gefahren bei jeder winterlichen Wetterlage komplett stillstehen müssen, stellt sich – in Kombination mit den ständigen Abschaltungen wegen Schattenschlags, nächtlichem Lärmschutz und Artenschutz – die unausweichliche Frage: Wie wirtschaftlich kann dieses Projekt unter diesen massiven Einschränkungen überhaupt noch sein?

Überzeugt? Dann zählt jetzt Ihre Unterschrift.

Die Petition läuft noch bis zum 25. Oktober 2026.