Der Regionalplan Bodensee-Oberschwaben muss nach § 7 Abs. 2 ROG alle relevanten öffentlichen und privaten Belange vollständig, nachvollziehbar und ausgewogen abwägen. Aus unserer Sicht bestehen erhebliche Zweifel, ob dies beim Vorranggebiet Wald ausreichend erfolgt ist.
Der Windatlas Baden-Württemberg weist für den Standort nur eine geringe Windhöffigkeit aus. Dennoch wurde das Gebiet als Vorrangfläche ausgewiesen. Nach unserem Kenntnisstand lagen hierfür keine vollständigen Windmessungen oder unabhängigen Gutachten vor, sondern lediglich ein Ertragsgutachten. Damit ist fraglich, ob die wirtschaftlichen Annahmen ausreichend überprüft wurden.
Neben der Windenergieeignung hätten weitere wesentliche Aspekte berücksichtigt werden müssen, insbesondere Natur- und Artenschutz, Wald- und Klimafunktionen, Landschaftsbild, Auswirkungen auf die Bevölkerung sowie technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit. Es bestehen Zweifel, ob diese Belange mit dem erforderlichen Gewicht in die Entscheidung eingeflossen sind.
Die zugrunde gelegten Ertragsannahmen weichen deutlich von den Daten des Windatlas ab. Zudem scheinen wichtige Ertragsminderungen – etwa durch Abschaltungen, Lärm-, Schatten- oder Eiswurfauflagen sowie Netzengpässe – nur unzureichend berücksichtigt worden zu sein. Die Wirtschaftlichkeit als zentrale Planungsgrundlage ist damit nicht hinreichend transparent und nachvollziehbar.
Eine rechtssichere Regionalplanung setzt nachvollziehbare und überprüfbare Entscheidungsgrundlagen voraus. Wenn wesentliche Daten oder Annahmen nicht vollständig offengelegt oder überprüft werden können, leidet die Transparenz und damit das Vertrauen in den Planungsprozess.
Unser Anliegen: Wir befürworten den Ausbau erneuerbarer Energien, jedoch auf Grundlage transparenter Daten, einer nachvollziehbaren Planung und einer rechtlich einwandfreien Abwägung aller Belange.